Re: Hilfe
Geschrieben von Sisi am 21. Oktober 2011 20:17:26:
Als Antwort auf: Hilfe geschrieben von Frihda am 21. Oktober 2011 19:49:46:
>Hallo,
>nun wurde mein Text einfach gar nicht übernommen.
>Also von Neuem:
>kennt sich einer damit aus? Kann man als Behinderte mit einem GdB von 50 irgendwo Ümzugshilfe beantragen? Oder gibt es einen Schutz als Behinderte mit einer psychischen Erkrankung in seinen seit ganz vielen Jahren, ja Jahrzehnten ge- und bewohnten vier Wänden bleiben zu dürfen, auch wenn es von der Miete her nicht ganz günstig ist? Was schützt einen als Behinderte überhaupt?
>Kennt sich damit jemand zufällg aus? Und an wen wendet man sich, um einen Umzug aus Kostengründen verhindern zu können?
>Ich hoffe mein Anliegen ist irgendwie verständlich. Bin in ziemlicher Angst.
>Es grüßt Euch eine ziemlich verzweifelte
>Frihdaliebe Frihda
Also normalerweise kann man in seiner wohnung bleiben und da hat man einen schutz, also das du nicht gekünigt werden darf.
Man kann aber auch das Versorgungsamt befragen, dass würde ich auf Deinen fall tun. Wenn man nicht viel Geld bekommt
bekommt man Unterstützung vom Staat, aber auch da kann man nachfragen wie Sozialamt oder wenn man arbeitslos ist die arge.
Ich wünsche Dir da viel Erfolg
es grüßt Dich ganz lieb sisi
- Re: Hilfe Frihda 22.10.2011 10:02 (4)