Rede von Dagmar Minor-Püllen bei der Demo „Schützt unsere Kinder – JETZT !“
Sehr geehrter Herr Dr. Bamberger,
sehr geehrte Frau Bätzing,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mit-Streiter,
Kinder werden ungewünscht auf die Welt gesetzt und dafür gehasst.
Kinder werden von den eigenen Eltern ignoriert, gedemütigt, benutzt, unter Drogen gesetzt, verkauft, geprügelt, gequält und sexuell missbraucht.
Kinder werden von den eigenen Eltern ausgesetzt, hungernd im Dreck liegengelassen bis sie unendlich grausam sterben.
Immer noch ist der hauptsächliche Tatort der Gewaltverbrechen an Kindern die eigene Familie.
Zuhause seelisch ausgehungerte Kinder werden aber auch von pädokriminellen Tätern und Täterinnen zielsicher ausgewählt und angefüttert und unter dem Deckmantel die Kinderliebe missbraucht.
Sekten und Kinderpornoringe bedienen sich der Kinder, um kaum vorstellbare perverse Rituale durchzuführen und um viel Geld zu verdienen.
Sexualtäter suchen sich Kinder, die sie kennen oder wählen Kinder - eher seltener -zufällig aus, einzig und allein um ihre perversen und sexuellen Triebe zu befriedigen.
Viele Kinder wurden, nachdem sie benutzt und geschändet wurden, getötet und weggeworfen oder irgendwo verscharrt.
Jeden tag gibt es Berichte darüber in den Medien.
Auch darüber, dass Jugendämter informiert waren und nicht oder nicht angemessen reagiert haben - auch darüber, dass Sexualtäter bereits vorbestraft - also Widerholungstäter - waren.
Niemand von uns will vermutlich wirklich wissen, wie all diese Kinder gelitten haben.
Und wie viele Kinder heute noch leiden, auch in diesem Moment, in dem wir alle hier stehen.
Und ich weiß, hier stehen heute auch viele erwachsengewordene Opfer, Männer und Frauen, für die „Kindheit“ ausschließlich Qual, Leid, Einsamkeit, Kälte und Lieblosigkeit bedeutet hat und die noch heute jeden Tag die Folgen davon in Körper und Seele spüren.
Viele Menschen sind empört, wütend, entsetzt, manche weinen, mache denken sogar ein paar Tage darüber nach, aber dann ist es wieder vergessen - bis der nächste Bericht eines missbrauchten, vernachlässigten oder gar getöteten Kindes erscheint.
Es ist gut, wenn „die Volksseele brodelt“, aber es ist zu wenig, denn das allein ändert nichts - und deshalb haben wir zu dieser heutigen Demonstration aufgerufen.
Eine Demonstration ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung zum Zwecke der Meinungsäußerung.
Und der Opferschutzverein Schotterblume möchte heute und hier seine Meinung äußern über die Tatsache, dass unserer Land und seine Verantwortlichen, aber auch jeder Einzelne immer noch viel zu wenig tut zum Schutz unserer Kinder. Aber genügt das, unsere Meinung zu äußern? Nein, wen würde die allein wohl schon großartig interessieren? Wer würde morgen daran noch denken ? Was würde das verändern ?
Also möchten wir heute hier mehr - wir wollen aufklären, aufrütteln, vielleicht sogar schockieren, sinnvolle Veränderungen vorschlagen, sie den Verantwortlichen natürlich auch vorlegen , gerne mit ihnen darüber diskutieren, darin nicht locker lassen, sondern immer wieder nachhaken und unter Umständen darin auch lästig und unbequem werden.
Und damit das alles nicht hier auf diesem Platz verhallt, sondern auch genau da ankommt, wo Veränderungen beschlossen werden können, wo Menschen sitzen, die die Möglichkeit haben, unsere Kinder zu schützen, werden wir - wie eben bereits angekündigt - eine Petition einreichen und bitten alle, die hinter unseren Vorschlägen stehen, mit ihrer Unterschrift zu unterstützen, was wir heute unter dem Motto: „Schützt unsere Kinder – JETZT“ fordern.
Und mit jetzt meinen wir, dass wir keine in Wirklichkeit gar nicht durchführbaren Wahlkampfversprechen mehr wollen wie das des damaligen Regierungschefs von 2001 „wegschließen - und zwar für immer“.
Was für eine leere Parole. Missbrauch an Kindern ist das häufigste Verbrechen auf der ganzen Welt. Wovon um Himmels Willen sollen denn so viele Gefängnisse gebaut werden, um all die Sexualtäter für immer wegzusperren? Und wer soll die Kosten für diese Täter ein Leben lang übernehmen?
Oder wie das 2004 beschlossene neue Gesetz zur nachträgliche Sicherungsverwahrung auch ohne Vorbehalt im Ersturteil, das dann später als hektisch und wenig durchdacht bezeichnet wurde und so viele Hürden bekam, dass es kaum angewendet werden kann.
Einer Justizministerin wird das Zitat zugeschrieben, man formuliere das Gesetz so eng, dass nahezu niemand darunter falle, aber die Öffentlichkeit dennoch beruhigt sei.
Wir wollen keine „symbolischer Gesetzgebung“, um uns zu beschwichtigen, statt wirklich Sicherheit und Hilfe zu gewährleisten.
Wir wollen aber auch mit unserer Forderung nach „härteren Strafen“ nicht automatisch längere Strafen, eher sinnvollere. Das Gefängnis hat wohl noch die wenigsten Triebtäter geheilt.
Es geht bei der Demo um einen ganz klaren Appell an unser Land und an die Justiz.
Und wir maßen uns dabei nicht an, das Rad neu erfunden zu haben.
Wir sind nicht der ersten und nicht die einzigen, die sich Gedanken machen um den besten Schutz unserer Kinder.
Es gibt bereits ähnliche Anregungen von anderen Organisationen und Stellen, die bereits bestens ausgearbeitet, sogar bereits vorgelegt aber eben noch nicht umgesetzt wurden und somit wollen wir auf einige Punkte nochmals aufmerksam machen, einige uns wichtig erscheinende Punkte hinzufügen.
Wir schlagen vor:
Staatlich geförderte Prävention auf Bundesebene für Kindergärten und Schulen
Kinder werden schon als Säuglinge missbraucht, erst recht im Kindergartenalter, im Grundschulalter. Diese Kinder sind für Täter interessant, weil noch so ungefährlich. Erstens können sie in vielen Fällen noch gar nicht reden, so klein sind sie und wenn sie reden können, glaubt man ihnen in der Regel nicht und tut es als kindliche Fantasie ab.
Nur aufgeklärte Kinder, wissende Kinder eigenen sich nicht als Opfer.
Also kann und darf Prävention nicht früh genug beginnen, durchaus schon im Kindergarten, sollte Pflicht und nicht freiwilliges Programm sein und darf nicht auch schon wieder am angeblich fehlenden Geld scheitern.
Diesen Bären vom angeblich ständig fehlenden Geld für sinnvolle Projekte zum Schutz unserer Kinder wollen wir uns nicht aufbinden lassen.
Es gibt gute Projekte, Puppenbühnen, Theaterstücke, die entweder schon jahrelang auf Eis liegen, weil sie nicht öffentlich finanziert werden oder so teuer sind, dass sie kaum gebucht werden können.
Vielleicht verzichtet man mal hier und da auf den Bau eines unsinnigen und ungenutzten millionenteuren Gebäudes und verwendet das Geld zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen.
Damit bin ich auch gleich beim nächsten Punkt:
Ausreichendes Budget für eine grundlegende Jugend - und Familienhilfe
Denn wäre das der Fall, wäre mit Sicherheit mancher Jugendliche nicht kriminell geworden oder hätte nicht zu Drogen gegriffen, keinen Suizidversuch unternommen, hätte manches bis zum Hungertod vernachlässigte Kind nicht sterben müssen.
Klar haben wir Jugendämter und Familienberatungsstellen und das ist auch gut so.
Aber wissen Sie auch, wie lange die Wartezeiten bei dem Familienberatungsstellen sind? Auch wenn es brennt, bekommen Sie da nur mit ganz viel Glück einen direkten Termin - da müssen Sie durchaus 6 Wochen warten.
Das kann aber zu spät sein !
Dafür können die Mitarbeiter dort nichts. Das liegt - wie Sie heute noch des Öfteren hören werden - am angeblich fehlenden Geld, in dem Fall, um genügend qualifizierte Leute einzustellen.
Mit z.B. einer ganz- und einer halbtagsbesetzen Beratungsstelle können die vielen Anfragen nicht bewältigt werden.
Gute Ideen, wie weitere staatlich finanzierte Beratungsstellen, Elternprojekte, Projekte für auffällig gewordene Jugendliche usw. gibt es genügend.
Es darf sich dabei nicht weiterhin verlassen werden auf Vereine wie Schotterblume, wo eine Hand voll Leute schon seit fast 10 Jahren ehrenamtlich zu leisten versucht, was der Staat nicht leistet.
Es geht uns auch nicht darum, pauschal alle Jugendämter zu verteufeln.
Dennoch wollen wir nicht die Augen vor den - nicht gerade wenigen -schockierenden Fällen verschließen, in denen zuständige Mitarbeiter mehrfach informiert waren und sich haben abwimmeln oder austricksen lassen, in denen sie Familien gar nicht oder zu spät aufgesucht haben. Zu spät heißt, als Kinder bereits tot waren, verhungert, verdurstet, totgeprügelt. Und das hätte verhindert werden können.
Doch sinnvoll wäre es jetzt, zu überlegen, was zu tun ist, damit so etwas ab sofort nie mehr passiert.
Zunächst sollten natürlich Jugendhilfe und Gesundheitsdienste mehr Unterstützung und Entlastung bekommen.
Indem z.B. der einzelne Jugendamts- Mitarbeiter nicht im unnötig teuren und zeitraubenden Bürokratismus hinter seinem Schreibtisch untergehen muss und deshalb keine zeit mehr hat, die gefährdeten Familien überhaupt aufzusuchen und wenn er nicht bis zu 150 Familien zu betreuen hat.
Also Abbau von Bürokratismus und gewonnene Zeit und gewonnenes Geld für die Familienhilfe einsetzen.
Wenn er nicht Order hätte, aus Sparmaßnahmen Kinder möglichst und fast um jeden Preis in ihren Familien zu lassen, nur weil die Heimplätze und die Pflegefamilien so teuer sind.
Und wenn Jugendämter künftig nicht mehr eine Art Monopolstellung mit starrer behördlicher Struktur hätten, sondern die Aufgaben und die Verantwortung der Jugendämter auf mehrere unterschiedliche und konkurrierende Organisationen verteilt würden – ob staatlich, oder über die Caritas oder die Kirche.
Doch das allein ist uns nicht genug an größtmöglicher Vorbeugung.
Nach dem Hungertod von Lea Sophie aus Schwerin ist ein Streit um Pflichtuntersuchungen von Kindern entbrannt. Wir sind ganz klar dafür!
Zudem sollten in auffälligen und gefährdeten Familien beide Eltern Schulungen besuchen MÜSSEN, in denen sie u.a. informiert werden über die Notwendigkeit frühkindlicher Bindungen und über die drastischen Folgen von Bindungsstörungen.
Räumt der leiblichen ( und seelischen) Unversehrtheit unserer Kinder mehr Rechte ein als den Straftätern
Die Faszination, die nicht wenige an den Tätern und ihren Hintergrundgeschichten haben - weshalb haben die das getan und wie sind zu so geworden ? - ihre Menschenrechte bei der Vernehmung und im Gefängnis und ihre für sie kostenlose in der Regel freiwillige Täter-Therapie scheint vielfach weitaus erwähnenswerter als die Frage, was aus den missbrauchten Kindern wird.
Was ist mit ihrem Recht auf Sicherheit?
Was ist mit ihrem Recht auf die Lebensbasis einer heilen Kindheit?
Was ist mit ihrem Recht auf vorbeugende Maßnahmen durch uns Erwachsene?
Was ist mit ihrem Recht auf Schutz vor Wiederholungstätern.
Was ist mit ihrem Recht auf Anerkennung ihres Leids, falls sie doch Opfer wurden?
Was ist mit ihrem Recht auf Heilung und rechtzeitiger Therapie?
Viele glauben, wenn der Missbrauch vorbei ist, wäre für das Kind bald alles wieder gut, aber das ist so leider nicht. Die seelischen Wunden bleiben oft ein Leben lang.
Und es wird Zeit, dass sich der Staat dafür interessiert, mit welchen jahrzehntelangen Folgeerscheinungen erwachsen gewordene Missbrauchsopfer sich quälen müssen und dass sie für eine wirklich geeignete Trauma- Therapie mit den Kassen kämpfen und am Ende meist aus eigener Tasche zahlen müssen, wenn sie das denn überhaupt finanziell können.
Die Kasse zahlt zwar anstandslos die einzig wissenschaftlich anerkannten Methoden der Verhaltenstherapie und Tiefenanalyse, die Traumatherapie als solche ist keine kassenzugelassene Methode.
Es hat aber auch nicht jeder kassenzugelassene Psychologe oder Psychotherapeut eine fundierte Traumazusatzausbildung. Die wenigen, die doch eine solche vorweisen können, haben in der Regel monate-, sogar jahrelange Wartezeiten.
Die Kosten von nicht kassenzugelassenen Traumafachleuten werden nur im Einzelfallentscheid und mit viel Bürokratismus bewilligt und die Anzahl der bewilligten Stunden steht in keinem Vergleich zu denen der „anerkannten“ Methoden.
Viele traumatiserte Menschen erleben sich wieder entmündigt und ohnmächtig, wenn sie sich nicht einmal selbst die Therapieform auswählen dürfen, die Ihnen zusagt.
Wünschenswert wäre ein „Therapie-Scheck“ für Missbrauchsopfer, den sie bei dem oder der Therapeutin oder einer Beratungsstelle einlösen können, die sie selbst ausgewählt haben.
Und wo bleiben die von der Kirche zugesicherten Beratungsstellen, bei denen die Menschen, die als Kind von Priestern missbraucht wurden, kostenlose Beratung oder Therapie bekommen? Mir ist noch von keiner einzigen berichtet worden.
Sicherungsverwahrung und Therapieauflagen für die Täter
Die Sicherungsverwahrung gilt als das gefährlichste, umstrittenste, rechtsstaatlich bedenklichste Instrument des Strafrechts.
Absolute Sicherheit ist eine Illusion – sie kann und wird es nicht geben. Aber wir fordern, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das von Sexual- und Gewaltstraftätern ausgehende Risiko so gering wie möglich zu halten.
Hier ist gesetzesmäßig durchaus schon viel experimentiert worden.
Und es gab mehrere Gesetzesentwürfe, die leider kaum von Fachleuten beraten wurden.
Die durchschnittliche Dauer der Unterbringung im psychiatrischen Maßregelvollzug hatte sich z.B. von 1984 bis 1995 von ca. acht Jahren auf etwas über vier Jahre verkürzt, angeblich !!! ohne dass es zu einer Zunahme der Rückfallhäufigkeit kam.
Seit Anfang 1998 hat der Bundestag dann aber drei Gesetze geschaffen, die den MR Vollzug – so habe ich gelesen - dramatisch belastet haben, denn sie führten bundesweit zu einer massiven Zunahme von Unterbringungen in allen Bereichen des Maßregelvollzugs.
Als dramatisch daran wurde allerdings vermutlich in erster Linie die Zunahme der Kosten für Unterbringung und Prognosegutachten gesehen.
Ein namhafter Direktor eines Instituts für Kriminologie nennt längere Sicherungsverwahrung eine „groteske Kosten-Nutzen-Fehlkalkulation“.
Wir nennen es längeren Schutz für unsere Kinder denn solange ein Triebtäter nicht in Freiheit ist, kann er kein Kind missbrauchen, Punkt.
Deshalb sind wir grundsätzlich für eine Sicherungsverwahrung, die so lange andauert wie es das Gesetz eigentlich bereits vorgesehen hat, nämlich bis „die Wiederholung von Taten der Art, die zur Anordnung der Sicherungsverwahrung Anlass gegeben haben, sehr unwahrscheinlich sind“.
Triebtäter dürfen nicht entlassen werden, weil sie zu teuer sind.
Allenfalls nach einer wirklich professionellen Täter-Therapie, die nicht im Maßregelvollzug enden darf, sondern auch nach der Entlassung weitergeführt werden sollte - etwa in Form von regelmäßigen und verpflichtenden Gruppentherapien.
Es gibt nicht wenige Wiederholungstäter, die - weil mangelhaft therapiert entlassen - rückfällig wurden.
Eine Sozialtherapie z.B. wird – obwohl ihre Wirksamkeit außer Frage steht – von den meisten Vollzugsbehörden unterbewertet, vielleicht auch deshalb, weil sie Geld kostet. So kamen zum Beispiel in Baden-Württemberg, wo die Lage verglichen mit anderen Bundesländern noch günstig ist, von 463 Sexualstraftätern, die zwischen 2002 und 2004 einsaßen, nur 38 in eine sozialtherapeutische Anstalt. Die meisten Delinquenten wurden und werden ohne ausreichende Behandlung entlassen.
Auf die Therapie von Verurteilten muss erheblich mehr Wert gelegt werden. Diese Maßnahmen – nicht das blinde Einsperren möglichst vieler Straftäter – sind der wahre Schutz für die Kinder.
Vielleicht wären mehr ausgesprochene Sicherungsverwahrungen auch gar nicht notwendig, denn seit 2004 bietet das Strafgesetz dem Richter ja die Möglichkeit, falls der Angeklagte im Vollzug nicht kooperiert, die nachträgliche Sicherungsverwahrung über ihn zu verhängen.
Voraussetzung aber ist, dass seit der letzten Verurteilung »neue Taten oder Tatsachen« aufgetaucht sind. Diese Möglichkeit hat allerdings wie bereits erwähnt, so viele Hürden, dass sie kaum angewendet werden kann.
Einige Gutachter sind z.B. der Meinung, dass im Strafverfahren überhaupt keine Rückfallgefahr sichtbar werde und sie sich erst im Vollzug herausstelle, sei "irreal".
Das wiederum scheint uns eine gefährlich pauschale Aussage zu sein.
Eine Rückfallgefahr im Prozess bleibt natürlich unsichtbar, wenn sie nicht gesehen wird!
Sinnvoll wäre es sicher, in der Hauptverhandlung die Persönlichkeit des Angeklagten weitaus näher zu erforschen, als das bisher geschieht -anstatt das später dem Strafvollzug aufzubürden.
Überwachung und Kontrolle und Prävention für entlassene Straftäter
Welche Möglichkeiten neben der Bewährungshilfe, wo ein Bewährungshelfer zur Zeit ca. 100 Probanten zu betreuen hat, die er nur alle 2 Monate aufsuchen kann gäbe es noch?
In Europa ist z.B. die elektronische Fußfessel in den Ländern Schweden, Niederlande und England landesweit im Einsatz. Wieso nicht auch bei uns?
Auch die Verpflichtung zu regelmäßigen Gruppen-Therapien würden wir für sinnvoll halten.
Ein Kontaktverbot zu den ehemaligen Opfern sollte Selbstverständlichkeit sein.
Ausschöpfung des gesetzlichen Strafmaßes
Die möglichen Strafmaße sind vollkommen ausreichend.
Aber wenn z.B. ein Täter, der sexuelle Handlungen vor einem Kind begeht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten (d.h. zu Bewährung) aber auch zu bis zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt werden kann, wenn sexuelle Handlungen an einem Kind mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten (also wieder Bewährung) aber auch mit zehn Jahren Gefängnis bestraft werden können, wenn in minder schweren Fällen von schwerem sexuellem Missbrauch auf Freiheitsstrafe von drei Monaten aber genauso gut auf eine von fünf Jahren erkannt werden kann, in anderen minder schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr aber auch eine von 10 Jahren ausgesprochen werden kann, dann fordern wir in solchen Fällen, in denen beinahe Welten zwischen Mindest- und Höchststrafe liegen die Anhebung der Mindeststrafen.
Denn wenn angeblich die Sozialisierung des Täters, neben der Sicherung vor der Allgemeinheit, das primäre Ziel des Vollzuges sein soll, damit der Täter, wenn er nach Verbüßung der Strafe in die Gesellschaft zurückkehrt, in der Lage ist in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, dann können kurze Freiheitsstrafen und erst Recht zur Bewährung ausgesetzte keinen ausreichenden resozialisierenden Einfluss auf den Täter ausüben und zudem auch keine echte Sicherungsfunktion gegenüber der Allgemeinheit darstellen.
Kurzstrafen und reine Bewährungsstrafen sollten bei Sexualdelikten allenfalls in Verbindung mit einer Therapieauflage ausgesprochen werden.
Umfassendes Verbot von Pädophilen- Seiten im Internet
Mit diesen Seiten meinen wir nicht solche, die der Selbsthilfe pädophil veranlagter Menschen dient, damit sie ihren Trieb NICHT ausleben, damit sie keine Kinder missbrachen, sondern die Seiten, die den Missbrauch an Kindern verherrlichen, Straffreiheit fordern und sogar Anleitung zum Missbrauch an Kindern anbieten.
Dazu hat Schotterblume zwar bereits 2002 eine Petition eingereicht, von der mittlerweile bereits einzelne Vorschläge umgesetzt wurden, dennoch wurden die erwähnten Seiten immer noch nicht klar verboten und unter Strafe gestellt.
Verbesserte Gutachten
Schon jetzt sind fähige Prognosegutachter rar. In Deutschland gibt es kaum 100 qualifizierte Gutachter.
Selbst der ehemalige Bundesrichter Schäfer sagt: „80 Prozent der Gutachten ... sind das Geld nicht wert.“ Und weiter: “Somit wird man eher von der Mehrzahl unkundiger Gutachter fehlerhaft ungünstige Prognosen zu erwarten haben“.
Zudem hat sich herausgestellt, dass in Gutachten die Mitwirkung und damit der Erfolg von Therapien oft vorgetäuscht wurde. Schwarze Schafe im Gutachterwesen müssen bloßgestellt werden. Mit einer 'schwarzen Liste' für irrende Gutachter wäre dem Leichtsinn der Vergangenheit konsequent zu begegnen. Daneben müssen allerdings auch die Ausbildung und Qualifikation der Gutachter verbessert werden
Aufhebung der Verjährungsfristen für Kindesmissbrauch
Es war zwar bereits ein großer Schritt, dass mittlerweile die Verjährung für Sexualstraftaten bis zum 18. Geburtstag ruht. Damit beginnt die Verjährung erst ab diesen Tag zu laufen.
Und dann kommt schon eine Ausnahme, die für einige Opfer fatal ist und ihnen eine späte Anzeige unmöglich macht. Da heißt es nämlich: „es sei denn, dass die Taten nach der alten Gesetzeslage am 23.6.1994 bereits verjährt waren.“ Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes auch in den Fällen, in denen das Opfer bereits das 18. Lebensjahr vor dem 23.6.1994 beendet hatte.
Die meisten kindlichen Opfer verdrängen die schweren Sexualverbrechen, die an ihnen begangen wurden weit bis Erwachsenenalter hinein und haben trotz des neuen Verjährungsgesetzes dann keine Chance mehr auf eine Anzeige, die sowieso schon mangels Beweisbarkeit fast nie zu einer Verurteilung führen kann.
Dennoch, zumindest die Möglichkeit sollte jedes erwachsengewordene Missbrauchsopfer haben, egal, wie lange die Taten her sind. Missbrauch wird nicht zu unrecht „Seelenmord“ genannt und Mord verjährt nicht, deshalb sollten schwere Sexualstraftaten, die die kindliche Seele töten, nicht verjähren.
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und schließe
mit einem Gedicht:
Wütend schmeißt das Kind
seine Seele auf den Boden
Immer und immer wieder,
weil niemand da ist,
der es liebt, niemand,
Schutz vor dem Bösen Monster gibt.
Weinend
steht der erwachsene Mensch
Jahrzehnte später
in all den Scherben
fragt sich: „Wo fange ich an?“
weiß nicht ob und wie,
er die alle wieder zusammenkleben kann.
© 2008 Dagmar Minor-Püllen
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