Re: Neu hier
Geschrieben von Marah am 06. März 2010 16:32:54:
Als Antwort auf: Re: Neu hier geschrieben von TchorT am 06. März 2010 13:50:33:
Hallo TschorTIch bin nicht Nettie, aber ich sag mal Danke.
Ich habe mir schon mal Sorgen wegen dieses Thema`s gemacht und die hast du mir grade genommen,
durch deine Auskunft.Liebe Grüße von Mara
Hallo Nettie,
>zunächst einmal herzlich Willkommen. Ich wünsche dir hier viel neue und positive Erfahrungen.
>Ich bin der Meinung, dass du für die Verfehlungen dir gegenüber befreit werden könntest von der Unterhaltspflicht deiner Erzeugerin gegenüber. Das Untenstehende dir zur Kenntnis:
>
>"Der Gesetzgeber fasst die Unterhaltspflicht sehr weit. Eine Unterhaltspflicht besteht
>lediglich dann nicht, wenn sie eine „unbillige Härte“ darstellen würde.
>Bei der Prüfung, ob eine solche vorliegt, sind sowohl materielle als auch immaterielle
>Belange zu berücksichtigen, d.h. die finanzielle Situation aber auch persönliche
>Eigenschaften des Unterhaltspflichtigen sowie des Leistungsberechtigten.
>Hierbei ist primär auf die Zielsetzung der Leistung abzustellen. Die Frage der persönlichen
>Verhältnisse der Beteiligten zueinander spielt nur dann eine Rolle,
>wenn es den Kindern schlichtweg unzumutbar wäre, für einen Elternteil, einzutreten.
>Ein nur „getrübtes“ Verhältnis reicht nicht aus, um der Unterhaltspflicht zu
>entgehen.
>Vielmehr kann eine unbillige Härte gegeben sein, wenn der Unterhaltsberechtigte
>seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat, wenn er seine eigene Unterhaltspflicht
>in der Vergangenheit grob vernachlässigt hat oder sich eines schweren
>Vergehens gegen den Unterhaltsverpflichteten oder einen ihm nahen Angehörigen
>schuldig gemacht hat, um als Ausschlusstatbestand oder Beschränkung in
>Betracht zu kommen."
>Auszug BGB:
>§ 1611
>Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung
>(1) Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.
>Alles nähere solltest du mit deinem Anwalt besprechen.
>Liebe Grüße
>TchorT
>
>>Hallo,
>>als Neue hier im Forum möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin 59 Jahre alt und hatte als Kind und Jugendliche zu Hause schlimmste Gewalt- und Missbrauchserlebnisse. Der Täter war mein Vater. Meine Mutter bekam das mit und lieferte mich ihm geradezu aus. D.h. von ihr erhielt ich kein bisschen Schutz, im Gegenteil. Als Kind hatte ich schlimme Albträume, Schlafstörungen und diverse Tics. Als junge Frau bekam ich dann heftige Depressionen und verübte zwei Selbstmordversuche mit anschließendem Aufenthalt auf der Intensivstation. Ich war damals mehrere Jahre in Behandlung. Mein Verhältnis zu Männern war stets gestört. Ich habe dann geheiratet und einen Sohn bekommen. Auch mein Mann neigte zu Gewaltausbrüchen. Für mich war das normal und ich nahm das hin. Auf allen Fotos in der Zeit sehe ich sehr krank aus, obwohl es körperlich keine Krankheiten gab. Trotzdem habe ich mein Leben in den Griff bekommen, studiert und arbeite gerne. Mein Vater starb vor sieben Jahren. Und da kam auf einmal wieder alles hoch. Ich war jetzt in der Lage meinem Partner und auch meinen Freunden von den schlimmen Erfahrungen zu berichten. Wieder bekam ich eine Depression und bei mir brach die Schuppenflechte aus. Ich machte wieder eine Therapie und schaffte es, mich von meinem Ehemann zu trennen.
>>Jetzt mein Problem: Meine Mutter fast 90jährig scheint zum Pflegefall zu werden. Wir haben seit mehreren Jahren keinen Kontakt mehr. Sie hat ihr Geld ausgegeben und nichts gespart. "Nach mir die Sintflut!" war ein Spruch von ihr. Falls sie in ein Heim muss, würde das Sozialamt auf mich zukommen. Ich verdiene ganz gut und müsste ordentlich für sie zahlen. Das kann ich aber nicht, es würde mich umbringen. Mein Rechtsanwalt versteht mein Problem und meint ich müsste dann sofort Einspruch gegen einen solchen Bescheid einlegen.
>>Wer hat Erfahrung mit dieser Thematik und kann mir sagen, wie man da am besten vorgeht?
>>Über Antworten würde ich mich freuen.
>>Gruß Nettie
- Re: Neu hier TchorT 06.03.2010 23:18 (0)