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Nachricht vom Justizminister


Mitte Juli bekamen wir ein Schreiben vom Landes- Justizminister Herrn Dr. Bamberger, in dem er sich herzlich für die Überreichung der Petition bedankte und uns versicherte, diese unter anderem auch an die Staatsministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, sowie den Staatsminister des Inneren und für Sport übermittelt zu haben.

Er versicherte uns, dass auch der Landesregierung der Schutz unserer Kinder vor Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt ganz besonders am Herzen liegt und auch das Thema Opferschutz dort höchste Priorität genießt.

Weiter teilte er mit, dass der Bundestag den Gesetzentwurf zur Stärkung der Täterverantwortung am 13.06.2008 mit großer Mehrheit beschlossen hat.

Auch ein weiteres Gesetzesvorhaben, in dem es darum geht den Schutz der Opfern von Zwangsheirat und schwerem Stalking spürbar zu verbessern, ist vom Bundesrat mit großer Mehrheit begrüßt worden und liegt schon dem Bundestag vor.

Er informierte uns über ein vorgesehenes Konzept zum Umgang mit gefährlichen Verurteilten, welches noch in diesem Jahr umgesetzt werden soll. Mit dem „Vorbeugenden Informationsaustauschsystem zum Schutz vor inhaftierten und entlassenen Rückfalltätern“ (kurz VISIER.rlp) soll der Schutz vor gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern weiter verbessert werden.
Hierbei geht es um eine bundesweit einmalige Strukturierung des Informationsflusses zwischen Polizei, Justiz und Maßregelvollzug, um hiermit das Risiko der Rückfälligkeit gefährlicher Verurteilter, insbesondere nach deren Haftentlassung, zu reduzieren. Darüber hinaus soll eine spezifische Datei die Arbeit von VISIER.rlp unterstützen.

Auch wird der Aufbau von ambulanten Nachsorgeeinrichtung angestrebt, die dazu dienen sollen, die entlassenen Straftäter durch eine effektive Nachbetreuung und Maßnahmen zur Krisenintervention vor Rückfällen zu bewahren, ganz im Sinne des Opferschutzes.
Diese sollen als forensische sozialtherapeutische Ambulanzen aufgebaut werden. Ebenso wird auch die Möglichkeit einer Therapieambulanz in Kooperation mit einem freien Träger geprüft, die in Vernetzung mit anderen Stellen bei der ambulanten Behandlung und Betreuung von Sexualstraftätern tätig werden soll.

Weiter teilte er mit, dass der Schutz der Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch auch Thema beim diesjährigen landesweiten Treffen der Sexualdezernenten/innen der Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz ist.

Mit dem im März in Kraft getretenen Landeskinderschutzgesetz macht er noch mal die Bemühungen der Landesregierung zur Optimierung des Schutzes des Kindeswohls deutlich.

Ich habe mich sehr gefreut über diese Reihe der Informationen und finde es beruhigend zu wissen, dass auch „hinter den Kulissen“ die Mühlen fleißig mahlen und wir mit diesem Thema nicht so allein da stehen wie es oft den Anschein hat.
Auch sehe ich hier schon ein wenig von unseren Forderungen aufgegriffen, nämlich insbesondere die Nachsorge und Überwachung von entlassenen Sexualstraftätern.

Mit freundlichen Grüssen


Jacqueline Kröff-Hamper
1. Vorsitzende
Schotterblume e.V.