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Ungekürzter Leserbrief an die RZ (Dienstag, 11.10.05): Pädophile freigesprochen Sexuelle Handlungen zweier Männer an einem Kind - wurden im Internet auf den Seiten der „Krummen 13“ in aller Ausführlichkeit beschrieben. Aber da die Männer ja „sanft“ sind zu dem Jungen namens Stefan und nicht grob, betrachtet dieser Richter das, im Gegensatz zu seinem Kollegen in Trier, nicht als pornografische Schrift. (Aufreizende Darstellung sexueller Handlungen in Wort und Bild) Diese „unaufdringlichen“ Beschreibungen eines "sanften Kindesmissbrauchs" sind also keine Kinderpornografie, reizen andere Pädophile also nicht zur Nachahmung an? Ist nur der gewaltsame, der grobe und brutale Kindesmissbrauch verboten und nicht der subtile, der unter dem Deckmäntelchen der Kinderliebe? Welch ein Öl auf den Häuptern der pädophilen Kindesmissbraucher !!! Welch Ohrfeige für die vielen Opfer !!! Aber wenn wir schon eine Justizministerin haben, die den Besitz von Kinderpornografie mit dem Besitz von Haschisch vergleicht, sollte wir uns wohl auch über ein solches Urteil nicht wundern. Auf dem Gästebuch unserer HP haben sich die Pädokriminellen bereits öffentlich bei der Justiz bedankt, die durch dieses Urteil endlich einsieht, dass „einvernehmlicher Sex“ mit Kindern legalisiert werden sollte. Fast 50 000 Unterschriften unserer persönlich eingereichtet Petition sollten es gesetzlich verhindern, dass pädophile Täter im Internet mit Texten wie dem, der verhandelt wurde, für „liebevollen Sex „mit Kindern werben dürfen. Das Trierer Urteil war ein erster Erfolg in dieser Richtung, über den sich Kinderschützer nur nicht lange freuen durften. Die Petition wurde übrigens von Rot-Grün zurückgewiesen. Wir wissen aber bereits von höchster Stelle, dass unsere Forderungen zur Gesetzesverschärfung gegen Pädokriminelle in der neuen Regierung bessere Chancen haben, werden die Petition erneut einreichen und nicht aufgeben. Kindes-Missbrauchern, egal wie sie sich nennen, müssen auch die Hintertüren geschlossen werden! Dagmar Minor Vorsitzende Schotterblume e.V. |
Berlin/Koblenz für Pädophile Skandal Mit massiver Kritik hat das Deutsche Kinderhilfswerk Direkt auf den Freispruch zweier bekennender Pädophiler reagiert. Das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Koblenz sei skandalös, sagte der Vorstandsvorsitzende des Vereins, Georg Ehrmann. ![]() Das OLG hatte in einem Anfang der Woche veröffentlichten Urteil zwei Männer der Pädophilengruppe "Krumme 13" vom Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornographie freigesprochen. Die beiden hatten vor mehr als drei Jahren einen Text im Internet verbreitet, in dem sexuelle Erfahrungen eines Elfjährigen mit einem 30 Jahre alten Mann positiv dargestellt werden. Anders als die Vorinstanzen sah das OLG den Text nicht als pornografisch an. Sexuelle Praktiken seien zwar genannt, aber relativ nüchtern und zurückhaltend beschrieben worden. Die Deutsche Kinderhilfe Direkt wies diese Begründung zurück. "Welche Geisteshaltung steckt hinter der Auffassung, Sex mit einem Elfjährigen, also ein widerwärtiges Verbrechen, könne 'nüchtern und zurückhaltend' beschrieben werden?", kritisierte Ehrmann. Die zwei einschlägig vorbestraften Mitglieder der Gruppe "Krumme 13" treten für die Legalisierung von Sex zwischen Kindern und Erwachsenen ein. |
12.10.05 Pädophilie / Urteil des OLG Koblenz Dr. Adolf Weiland/Michael Billen Null Toleranz für Kinderschänder Zutiefst bestürzt haben sich der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Dr. Adolf Weiland und der CDU-Landtagsabgeordnete Michael Billen über ein in diesen Tage bekannt gewordenes Urteil des OLG Koblenz geäußert, in dem zwei einschlägig vorbestrafte Pädophile vom Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornographie frei gesprochen wurden: "Dieses Urteil kann als Einladung an alle Pädophile, ihre Perversion auszuleben, missverstanden werden. Welche anständigen Eltern haben Verständnis für dieses Urteil? Tendenzen zur Selbstjustiz von Eltern, deren Kinder Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind, könnten die Folge sein." Die beiden Beschuldigten - bekennende Pädophile aus dem Umfeld der Pädophilengruppe „Krumme 13" - hatten vor mehr als drei Jahren über das Internet einen Text verbreitet, in dem sexuelle Kindheitserfahrungen eines 11-jährigen mit einem Erwachsenen positiv beschrieben werden. Sie waren in der Folge von mehreren Instanzen wegen der Verbreitung pornographischer Schriften verurteilt worden. Das OLG Koblenz hat diese Urteile nun aufgehoben, da es den entsprechenden Text nicht als pornographisch wertet. Die Darstellung der sexuellen Handlungen sei "relativ nüchtern und zurückhaltend" und deshalb nicht als pornographisch anzusehen. Dr. Adolf Weiland: „Es bedarf schon großer geistiger Verrenkungen, um die Darstellung von sexuellen Handlungen an Kindern als von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt anzusehen. Sex mit Kindern ist und bleibt ein widerliches Verbrechen, das nach dem StGB mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft wird (§ 176 I). Da kann auch eine entsprechende Darstellung in Schriftform, egal wie sie abgefasst ist, überhaupt keine Toleranz finden. Wer sich in welcher Form auch immer für Sex mit Kindern ausspricht, steht außerhalb der Gesellschaft." „Als ein krasses Fehlurteil, das genau zu Lasten jener hilflosen Opfer geht, die das Recht eigentlich schützen muss - unsere Kinder", wertet der CDU-Abgeordnete Michael Billen das Urteil: "Ich habe die tiefe Sorge, dass durch eine solche Rechtsprechung das Vertrauen der Eltern und der Bevölkerung insgesamt in den Rechtsstaat völlig zerstört wird. Wenn derartige Auslegungen geltenden Rechts möglich sind, ist es aber auch höchste Zeit, dass der Gesetzgeber handelt und klare Grenzen aufzeigt. Für Pädophile darf es Null Toleranz geben.“ |