Kopf der Krummen 13 vor Gericht

Das Urteil: Schuldig!

Dieter Gieseking wurde zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, der Autor des PRD zu sechs Monaten auf Bewährung.
In der mündlichen Urteilsbegründung sagte die Richterin, Dieter Gieseking hätte seine Sogfaltspflicht nicht erfüllt und durch seine vorherigen Verurteilungen wissen müssen, dass der Text mit dem §184 StGB kollidiert.
Der Anwalt von Dieter Gieseking hat Rechtsmittel angekündigt.







Gefunden im „Jungsforum“:

(Zitat)

"Leserbrief von Schotterblume im Trierer Volksfreund

Meilenstein

Zu "Gericht schickt Pädophilen hinter Gitter" (TV vom 26. März):

Erfreut und erleichtert hat das Team von "Schotterblume" das Urteil aufgenommen. Es scheint, unsere Petition mit 50 000 Unterschriften an den Bundestag war nicht vergeblich, denn eine unserer Forderungen wurde mit diesem Trierer Urteil bereits umgesetzt, nämlich, dass die Verbreitung pädophilen Gedankenguts in Bild und Wort künftig unter Strafe gestellt wird. Jetzt müssten einige der besagten für Pädophilie werbenden Internetseiten gründlich gesäubert werden. Danke an das Gericht für diesen Meilenstein.
Dagmar Minor

Vorsitzende Schotterblume e.V.


Kurzkommentar von mir:

Damit hat Sie schlimmer Weise Recht. Kommen die neuen Gesetze, dann kann man sich auf Pädoseiten nur noch übers schöne Wetter unterhalten.
Ich frage mich wie schlecht es den Pädos noch gehen muß bis Sie entlich aufwachen. Wohl gemerkt, nicht nur hier, sondern überall.
Auch wenn ich mich hier zum xx Mal unbeliebt mache:
Das Problem ist bei den Pädos zu suchen und erst dann kommt der ganze Rest. Auch wenn hier etwas in Bewegung geraten zu sein scheint; es muß viel mehr und aktiver werden. Nicht unbedingt für K13 oder Dieter, sondern für alle und eine bessere Zukunft.

Gruss Dieter(k13)"

(Zitat Ende)