e.V.
für Betroffene von seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt in der Kindheit

  Kolberger Str. 4, 56566 Neuwied

An den Petitionsausschuss
des Landtages Rheinland-Pfalz

An den Petitionsausschuss
des Bundestages

Neuwied am Tag des Kindes, 1. Juni 2008   


Petition: Schützt unsere Kinder - JETZT

Da wir im Rahmen unserer Vereinsarbeit regelmäßig mit Opfern von sexuellem Missbrauch in der Kindheit zu tun haben, stoßen wir immer wieder auf Missstände, zu deren Beseitigung wir mit dieser Petition unseren Beitrag leisten wollen.

  1. Ausreichendes Budget für Grundlegende und praktische Jugend- und Familienhilfe

    Was kostet es, einem auffällig gewordenen Kind zu helfen?

    Und was kostet es, wenn dieses Kind aufgrund der in seiner Kindheit erlebten Gewalt Zeit seines Lebens arbeitsunfähig und auf Sozialhilfe angewiesen ist und Jahre in Krankenhäusern oder der Psychiatrie verbringt?

    Hier zu sparen ist kurzsichtig, aber hier zu helfen ist eine Investition in die Zukunft!

    In der Presse tauchen jedoch immer wieder Fälle auf, wo Kinder jahrelanges Martyrium erleiden mussten und oftmals hatte das jeweils zuständige Jugendamt von den Probleme gewusst oder war informiert worden, hatte aber nicht reagiert. In der Presse wird meist nur berichtet, wenn Kinder auf grausame Weise zu Tode kommen, aber sie sind nur die Spitze des Eisberges.

    Die meisten Kinder leiden schweigend!

    Überall wo Menschen miteinander zu tun haben kann es vorkommen, dass die „Wellenlänge“ einfach nicht stimmt und daher eine konstruktive Zusammenarbeit nicht möglich ist. Wir selbst waren schon Zeuge, wie dies zwischen einer Mutter und einem Jugendamt passiert ist.

    Jedoch haben die Jugendämter eine Art Monopolstellung.

    Daher fordern wir:

    Es darf nicht so bleiben, dass das Wohl unserer Kinder der Unmenschlichkeit starrer behördlicher Zuständigkeiten ausgeliefert wird.
    Die Aufgaben und die Verantwortung der Jugendämter müssen auf mehrere unterschiedliche und konkurrierende Organisationen aufgeteilt werden.

    Es muss Alternativen geben, denn unsere Kinder müssen es uns Wert sein, einen menschlicheren Umgang mit ihnen zu pflegen als es mit derzeitigen Strukturen möglich ist.

    Pflichtuntersuchungen für Kinder müssen eingeführt werden, um Misshandlungen frühzeitig erkennen zu können.

    Wir unterstützen ausdrücklich die Überlegungen des Bundestages, auffällige Familien zur Inanspruchnahme von Beratungsangeboten zu verpflichten.

    Mit Beratungsschecks, die bei staatlichen, kirchlichen oder privaten Beratern eingelöst werden können, könnten Betroffene endlich unbürokratische Unterstützung bei Beratern ihres Vertrauens ohne lange Wartezeiten erhalten.

  2. Räumt der Unversehrtheit unserer Kinder mehr Rechte ein als den Straftätern

    Opfer von Sexualdelikten haben oft große Probleme, geeignete Therapeuten zu finden um ihre Probleme in den Griff zu bekommen. Die meisten Trauma-Therapeuten sind nicht kassenzugelassen und so müssen traumatisierte Menschen ihre Therapie oft selber zahlen, wenn sie denn dazu in der Lage sind.

    Wir fordern daher, Sexualstraftäter regelmäßig zu Wiedergutmachungszahlungen an ihre Opfer zu verurteilen. Nicht zu Zahlungen an irgendwelche anonymen Organisationen, sondern persönlich an die Opfer ihrer eigenen Straftaten. Diese Zahlungen sollen zur Finanzierung der notwendigen Therapie verwendet werden.

    Für die Opfer wäre dies schon ein beträchtlicher Teil ihres Therapieerfolges, dass ihr Täter gezwungen wird, zumindest für den finanziellen Teil des von ihm angerichteten Schadens geradezustehen.

    Natürlich darf sich diese Wiedergutmachung nicht auf dem lächerlichen Niveau von Schmerzensgeld bewegen, das viele Opfer von Gewalttaten nur als Verhöhnung ihres Schmerzes empfinden können.

    Wo dies nicht möglich oder nicht ausreichend ist, fordern wir unbürokratische staatliche Kostenübernahme für die Therapie der Opfer von Sexualstraftaten. Die Zahlungen der Krankenkassen reichen hier bei weitem nicht aus, zumal nicht alle Folgen Krankheitswert haben, aber trotzdem das Leben der Opfer beeinträchtigen. Zudem schafft es kaum ein Missbrauchsopfer, Leistungen aus dem OEG zu bekommen, so dass auch dieses kein Ersatz für unsere Forderung sein kann.

  3. Sicherheitsverwahrung und Therapie

    Kinderschänder verlieren ihre perversen Neigungen nicht während der Verbüßung einer Haftstrafe. Sie haben lediglich keine Gelegenheit mehr, sie auszuleben.
    Nach Verbüßung der Haft bleiben diese Menschen oft eine permanente Gefahr für die Kinder ihrer Umgebung.

    Wir fordern daher eine konsequente Sicherungsverwahrung für Kinderschänder, auch nachträglich.

    Auf Therapie von Straftätern muss erheblicher Wert gelegt werden, denn nur diese Maßnahmen, nicht das blinde Einsperren möglichst vieler Straftäter sind der wahre Schutz für die Kinder.

  4. Überwachung von entlassenen Sexualstraftätern

    Sexualstraftäter kommen, falls sie überhaupt zu Haftstrafen verurteilt werden, nach wenigen Jahren wieder frei. Die Abartigen Neigungen, die zur Verübung dieser Sexualstraftaten geführt haben, verschwinden jedoch nicht einfach wieder, sondern bleiben bestehen.

    Wir fordern daher längere Bewährungsfristen für Sexualstraftäter und die Verpflichtung zur Therapie auf eigene Kosten als Bewährungsauflage.
    Und auch die Einführung von Risikomanagementsystemen für die Überwachung und Betreuung von Sexualstraftätern, die aus Fachleuten verschiedener staatlicher und privater Organisationen bestehen und ihre Arbeitsweise selbständig optimieren.

  5. Staatlich geförderte Prävention für Kindergärten und Schulen

    Kinder kennen die „Tricks“ nicht, die auf entsprechenden Internetseiten kursieren und mit denen sich Pädophile an Kinder heranmachen und langsam ihr Vertrauen erschleichen.

    Und Kinder mit geringem Selbstbewusstsein werden besonders oft Opfer von Pädophilen.

    Es ist daher wichtig schon in Kindergärten und Schulen Aufklärungsarbeit zu betreiben und den Kindern ein Gespür, einen Leitfaden zu geben welches Verhalten von Erwachsenen OK ist und welches nicht. Und zu lernen, sich dagegen abzugrenzen.

    Entsprechende Projekte gibt es, jedoch scheitern diese oft daran, dass Förderungen keine Personalkosten beinhalten und ohne geeignetes Personal sind solche Projekte nicht durchzuführen.

    Wir fordern daher eine Umfassende Förderung solcher Projekte.

  6. Ausschöpfung des gesetzlichen Strafmaßes durch die Justiz

    Viel zu oft werden Kindesmissbraucher zu Freiheitsstrafen von lediglich 3 Monaten verurteilt, die dann auch noch auf Bewährung ausgesetzt werden.
    Das Kind jedoch wird möglicherweise lebenslänglich an den Folgen der Tat leiden.

    Wir fordern die Justiz auf, dem Rechnung zu tragen und das gesetzliche Strafmaß konsequent auszuschöpfen. Klafft die Spanne zwischen Mindest- und Höchststrafe sehr weit auseinander, muss die Mindeststrafe angehoben werden, um eine einheitliche Rechtsprechung einigermaßen zu gewährleisten.

  7. Umfassendes Verbot von Pädophilen im Internet

    Es gibt etliche Seiten im Internet, die nicht das Ziel verfolgen Pädophilen zu helfen ihre kranken Neigungen nicht auszuleben sondern sie im Gegenteil darin bestärken!
    Oft sind diese erkennbar dadurch, dass grenzwertige Literatur vertrieben wird.

    Wer Anleitungen von Bau von Bomben ins Internet stellt soll bestraft werden, aber wer „Anleitungen“ zum Missbrauch von Kindern ins Internet stellt, soll ohne Strafe davon kommen?

    Pädophile zerstören in unserem Land das Leben von sehr viel mehr Menschen als sämtliche Bomben von irgendwelchen Terroristen.

    Wir fordern daher ein umfassendes Verbot von Internetseiten, die Pädophilie fördern.

  8. Zieht die Gutachter in die Verantwortung

    Es ist kein Einzelfall, dass verurteilte Missbraucher oder sogar Mörder aufgrund von Gutachten vorzeitig auf freien Fuß gesetzt werden und dann umgehend das nächste Verbrechen begehen.
    Oft hat der Gutachter den Betreffenden nur 1-2 Stunden überhaupt gesehen.

    Wir fordern daher höhere Qualitätsmaßstäbe an die Gutachten und auch die Gutachter anzulegen.
    Insbesondere auch eine Einbeziehung der zu schaffenden Projekte für Risikomanagement in die Arbeit der Gutachter.

  9. Aufhebung der Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch

    Die Folgen von Kindesmissbrauch verjähren nicht, an ihnen haben die Opfer meist ihr ganzes Leben lang zu leiden.
    Weshalb sollte also dann die Tat, die zu solch schwerwiegenden und langwierigen Folgen geführt hat verjähren?

    Wir fordern daher eine Aufhebung der Verjährung für solche Taten, denn Missbrauch ist Seelenmord!



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