Re: Benötige Ratschlag bzgl. Mediz. Dienst Arbeitsamt
Geschrieben von TchorT am 29. April 2010 22:44:23:
Als Antwort auf: Benötige Ratschlag bzgl. Mediz. Dienst Arbeitsamt geschrieben von Total verunsicherte Wolfsfrau am 29. April 2010 09:37:37:
Hallo Wolfsfrau,
Quelle: Wikipedia
Aufgaben und Organisation des MDK sind gesetzlich in den §§ 275 bis 283 SGB V, §§ 14 bis 18 sowie §§ 112 und 114 SGB XI geregelt.
Der MDK hat die dauerhafte Kernaufgabe, die medizinischen und pflegerischen Fragestellungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sowie deren Landesorganisationen sozialmedizinisch zu beantworten, damit von diesen eine leistungsrechtliche Entscheidung getroffen werden kann. Die Kranken- und Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, den MDK bei wichtigen Leistungsentscheidungen mit Begutachtungen zu beauftragen. Eine Vorlage beim MDK erfolgt, wenn es nach Art, Schwere, Dauer und Häufigkeit der Erkrankung oder Behinderung erforderlich ist oder die gesetzlichen Bestimmungen des SGB, insbesondere des SGB V, SGB IX und SGB XI eine Begutachtung oder Beratung vorschreiben. Darüber hinaus bietet der MDK der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Beratungs- und Begutachtungsdienstleistungen in Grundsatz-, Struktur-, Vertrags-, Planungs- und Qualitätsfragen der ambulanten, teil-, voll- und poststationären, rehabilitativen und pflegerischen Versorgung in der Human- und Zahnmedizin an.
Da deine Krankenkasse und das Arbeitsamt verpflichtet sind im Sinne deines Rentenantrages zu handeln, wird der MDK hinzugezogen.
Dein Mitwirken an dieser Untersuchung wird ein zentraler, und somit zwingender Teil sein. Meiner Meinung nach könnte eine Verweigerung an der Teilnahme (Untersuchung) zum Verlust (Sperre des Leistungsbezugs) führen.In der Hoffnung, ein wenig deiner Fragen beantwortet zu haben und mit lieben Gruß
TchorT
- Re: Benötige Ratschlag bzgl. Mediz. Dienst Arbeitsamt Wolfsfrau 30.04.2010 09:55 (2)
- wenn es tchort recht wäre, schick ich das gleich mit zu meiner bekannten.... raschida 30.04.2010 12:40 (1)
- Re: wenn es tchort recht wäre, schick ich das gleich mit zu meiner bekannten.... TchorT 01.05.2010 17:14 (0)