Ergänzung zu Sex mit Patientin- weitere Geschädigte?
Es hat sich auf meinen Bericht über das Bielefelder Missbrauchverfahren gegen einen Psychotherapeuten eine weitere Betroffene gemeldet. Sollte es noch weitere Geschädigte geben, dann bitte ich sie die untenstehende Mail zu lesen und den Mut zu finden- nicht länger zu schweigen und an sich zu zweifeln:
,,ich erkenne mich in dem was Du schreibst sehr wieder. Auch ich habe diese zweifel an mir selbst und meiner Wahrnehmung. Es kann doch nicht wahr gewesen sein, oder doch? Was war wahr und was nicht.
Mir ist klargeworden, dass er sich selber schon seit längerer Zeit in einer Krise befindet, bei der er schon seit über 3 Jahren, wegen schweren Depressionen therapeutisch begleitet wird. Dies kam bei der Verhandlung heraus, als seine behandelnde Psychotherapeutin befragt wurde.
Er sieht sich selber als Opfer. Als ich ihn mit dem Zeitungsartikel unter dem Arm in seiner Praxis konfrontierte, meinte er zu mir, dass er der Frau nur habe helfen wollen, dass er passiv gewesen sei und dass er den Geschlechtsverkehr mit ihr in der Praxis vollzogen habe. Und er meinte zusätzlich noch, dass sie sich in ihn verliebt habe, sich rächen wollte und eine schwere Persönlichkeitsstörung habe- mit anderen Worten die Frau ist verrückt- er könne doch nichts dazu- ,,ein armes Opfer der Justiz". So hat er sich selber im laufenden Verfahren mehrfach bezeichnet. Es würde ihm Unrecht getan.
Ich weiss mittlerweile, dass meine Wahrnehmung stimmte und dass er mein Vertrauen für sexuell motivierte Annäherungen genutzt hat. Und ich bin mir auch sicher, dass er weitergegangen wäre, wenn ich mich nicht so erfolgreich gewehrt hätte.
Bei einer Vergewaltigung braucht es nicht unbedingt Gewalt, vor allem dann nicht wenn das Opfer, aufgrund von negativen Vorerfahrungen, unter Schock steht. Aber diese Widerstandsunfähigkeit wurde von der Justiz nicht anerkannt- klar dort sitzen ja auch keine Psychotraumatologen, sondern Juristen.
Ja, er war sehr zugewandt und ruhig von seiner Art. Er konnte gut Nähe geben, aber genau hier ist die Gefahr. Er hatte nicht mehr genügend therapeutische Distanz, weil er selber nähebedürftig war und dann kippte es und er bediente sich bei seinen Patientinnen- zumindest kam es mir so vor. Die Grenzen sind fliessend vor allem in der körpertherapeutischen Praxis. Doch ich glaube, dass man selbst als ehemaliges Missbrauchopfer irgendwo tief in sich drin ein Gefühl dafür hat, ob der Kontakt sexuell, oder nicht ist. Und die Verantwortung liegt in diesem Fall immer beim Therapeuten, selbst wenn die Patientin die Initiative ergriffen hätte. Ein Therapeut, oder eine Therapeutin, dürfen die Behandlung von Patienten niemals für sexuelle Handlungen nutzen (hierzu zählen: Worte, Blicke,Küsse, Berührungen und natürlich auch der Geschlechtsverkehr). Es ist ein Verstoss gegen die therapeutische Abstinenz. Der Therapieraum muss ein sicherer Ort sein und vor allem dann, wenn man eine Therapie mit einem ehemaligen Missbrauchopfer durchführt. Die Therapie ist kein rechtsfreier Raum. Wenn man Missbrauch in der Therapie googelt, dann kommt man auf sehr interessante Seiten. Das Urteil kann man bis zur endgültigen Urteilssprechung leider nicht nachlesen. Ich kann Dir aber demnächst das Aktenzeichen geben, dann kann man bei der Staatsanwaltschaft in Bielefel den Stand des Verfahrens erfragen. Dies macht vor März des nächsten Jahres aber keinen Sinn. Das endgültige Urteil wird vielleicht auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs in Karlsruh erscheinen, aber ich weiss nicht, wie man an das Aktenzeichen kommt- einfach mal durchsuchen.
Da eine frühere Klientin von ihm beim Frauennotruf und von Wildwasser betreut werden/wurden kann man sicherlich auch dort an weitere Informationen kommen.
Ich wünsche Dir für deine neue Therapie eine guttuenden therapeutischen Kontakt und viel hilfreiche Unterstützung. Ich kann mir leider keine eigene Therapie finanzieren und bin leider nun darauf angewiesen, ob die Krankenkasse kulant ist, oder das Versorgungsamt für die Leistung aufkommt.
Ich stelle auch die ganze Therapie in Frage, vor allem seitdem mir klargeworden ist, dass er mich in Sicherheit gewiegt hat, um dann in der Krise, als ich mich nicht wehren konnte, dies für seine Bedürfnisse auszunutzen. Das was er getan hat, waren aus meiner Sicht in Bezug auf meine Person eindeutig Übergriffe, die zwar nicht im juristischen Sinne, einen Missbrauch darstellen, aber eindeutig sexuell und retraumatisierend waren. Er hat durch sein Verhalten bei mir einen weiteren Schaden angerichtet, sodass ich vorerst keinen Therapieraum mehr als sicher empfinden kann.
Die Schuld auf das Opfer abwälzen, sich selber als Opfer darstellen und Missbrauch auch noch mit Liebe gleichsetzen und verharmlosen- dies sind alles Reaktionen, wie sie bei Tätern oft vorkommen. Für mich ist eindeutig klar, dass er selber nicht über genügend Stabilität verfügt, um therapeutisch arbeiten zu können. Es ist gut, dass er selber in Therapie ist, aber solange er nicht sieht, was er der Frau und den anderen Opfern angetan hat, Reue zeigt, solange kann er nicht rehabilitiert werden- solange ist er noch in seinem Täterdenken gefangen. Erst mit der Empathie für die Opfer und Verantwortungsübernahme für das eigene Handeln kann man von einem therapeutischen Erfolg in der Behandlung von Sexualstraftätern sprechen. Und es müssen Bestrebungen von Wiedergutmachung vorhanden sein.
Erst nach der zweiten Urteilsverkündung wurde das Behandlungsverbot für Frauen aufgehoben. Sollte er in der Zwischenzeit Frauen behandelt haben, dann hätte er laut Zitat von der ersten Urteilsverkündung, die Haftstrafe sofort antreten müsssen. Aus deiner Mail entnehme ich, dass Du bis Februar noch bei ihm in Behandlung war. Daraus entnehme ich, dass Du ein Mann bist, ansonsten hätte er sich schon allein aufgrund des Verstosses gegen sein Urteil strafbar gemacht. Sollte es so sein, dann wäre es sehr hilfreich, wenn Du dich anonym an die Staatsanwaltschaft in Bielefeld wendest.Du erreichst Sie über die Telefonnummer vom Landgericht. Seit der letzten Urteilssprechung wurde das Berufsverbot aufgehoben, aber er hat zur Zeit anscheinend keine Kassenzulassung, weil seine Approbation ruht. In der Therapeutendatenbank der Psychotherapeutenkammmer NRW ist er nicht mehr gelistet.
Ich werde den Ausgang des Prozesses weiter verfolgen und über Neuigkeiten berichten, damit auch die vielleicht noch weiteren, bisher nicht in Erscheinung getretenen Geschädigten, nicht weiter an ihrer Wahrnehmung zweifeln, sondern sich selber glauben können-
Missbrauch in der Therapie ist immer strafbar und die Verantwortung dafür trägt der Therapeut oder die Therapeutin."
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